Dies ist eine wichtige Phase, denn die Entscheidung für den Eintritt in die PSI sollte nicht auf der allgemeinen Annahme beruhen, dass „eine Produktionsinvestition förderfähig ist". In der Praxis entscheiden oft Details über den Erfolg: die Art der Ausgaben, der Zeitplan, der Umfang der neuen Investition, ihr Verhältnis zur bereits ausgeübten Tätigkeit sowie die Möglichkeit, die quantitativen und qualitativen Kriterien zu erfüllen. Ich helfe dabei, diese Elemente in einem frühen Stadium zu strukturieren, sodass das Unternehmen weiß, ob es sich lohnt weiterzumachen, welche Risiken bestehen und was vorzubereiten ist, bevor das Verfahren eingeleitet wird.
Kontaktieren Sie michSonderwirtschaftszonen / Polnische Investitionszone
Sonderwirtschaftszonen und die Polnische Investitionszone sind Bereiche, in denen unternehmerische Entscheidungen, Formalitäten und steuerliche Konsequenzen ein einziges, komplexes Gefüge bilden. Es ist wesentlich einfacher, sich darin zurechtzufinden, wenn Ihr Unternehmen einen erfahrenen Experten an seiner Seite hat.
Ich helfe Unternehmen dabei zu beurteilen, ob eine Förderung im Rahmen der Sonderwirtschaftszonen/Polnischen Investitionszone tatsächlich der richtige Weg ist – und wenn ja, können sie mit meiner Unterstützung den gesamten Prozess strukturiert und sicher durchlaufen. Ich arbeite sowohl mit Unternehmen zusammen, die eine Investition erst planen, als auch mit solchen, die bereits einen Förderbescheid erhalten haben und in die nächste Projektphase eintreten.
Als Experte weiß ich, dass im Zusammenhang mit Sonderwirtschaftszonen/Polnischer Investitionszone die Entscheidung selbst nur sehr selten das Ende der Geschichte ist. Sie ist meist erst der Beginn einer Reihe von Fragen zu Förderbedingungen, förderfähigen Ausgaben, Abrechnungen, Berichtspflichten, Verrechnungspreisen und dem Umgang mit den zuständigen Behörden. Deshalb betrachte ich alle Projekte, die ich übernehme, ganzheitlich und begleite meine Mandanten Schritt für Schritt — von der ersten unternehmerischen Entscheidung bis hin zu den steuerlichen und verfahrensrechtlichen Konsequenzen.
Für wen
Unternehmen, die eine neue Investition planen
Für Unternehmer, die prüfen möchten, ob ihr Projekt für eine Förderung im Rahmen der Sonderwirtschaftszone (SEZ) oder der Polnischen Investitionszone (PIZ) in Betracht kommt.
Unternehmen, die bereits im Rahmen der SEZ/PIZ tätig sind
Für Unternehmen, die bereits einen Förderbescheid erhalten haben und Unterstützung bei der Abrechnung, den förderfähigen Ausgaben, der Berichterstattung oder der Änderung von Investitionsbedingungen benötigen.
Ausländische Investoren, die Aktivitäten in Polen planen
Für Muttergesellschaften, Unternehmensgruppen und ausländische Unternehmer, die erfahren möchten, ob eine Förderung im Rahmen der SEZ/PIZ in ihrem Fall anwendbar ist und wie sie den gesamten Prozess unter Berücksichtigung der polnischen steuerlichen, formalen und wirtschaftlichen Gegebenheiten durchlaufen können.
Fachpartner - darunter Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfer
Für Kanzleien und Berater, die Unternehmer betreuen, die an SEZ/PIZ-Projekten interessiert oder daran beteiligt sind, und die Unterstützung in zonenspezifischen Fragestellungen benötigen, die über ihre tägliche Spezialisierung hinausgehen.
Dienstleistungen
Beurteilung der Erfolgsaussichten für die Erteilung einer Förderbescheids
Ich prüfe zunächst, ob eine geplante Investition realistische Aussichten hat, im Rahmen der Polnischen Investitionszone gefördert zu werden. Ich analysiere nicht nur die formellen Förderkriterien, sondern auch den praktischen Kontext des Projekts: Standort, Art der Geschäftstätigkeit, Umfang der Investitionskosten, geplante Arbeitsplätze, Zeitpläne und die Frage, wie die Investition zu den Anforderungen des betreffenden Gebiets passt.
Analyse der Investitionsrentabilität und verfügbarer Lösungen
Ich helfe zu beurteilen, ob ein Förderbescheid in der jeweiligen Situation tatsächlich die beste steuerliche und unternehmerische Lösung darstellt. Die PSI kann ein sehr vorteilhaftes Instrument sein, aber nicht jede Investition sollte automatisch diesen Weg gehen.
Ich analysiere das mögliche Ausmaß der Steuerbefreiung, die verfügbare Beihilfeobergrenze, die voraussichtliche Inanspruchnahme, die Auswirkungen der Investition auf die KSt-Abrechnung sowie alternative Lösungen wie andere Steuervergünstigungen, Finanzierungsmodelle oder andere Ansätze zur Behandlung von Ausgaben. Ich betrachte das Projekt aus einer breiten Perspektive: steuerlich, rechtlich, buchhalterisch und operativ. Das Ziel ist nicht einfach die Erlangung eines Bescheids, sondern die Beantwortung der Frage, ob die Förderung für das Unternehmen tatsächlich sinnvoll nutzbar sein wird. Eine gut vorbereitete Analyse hilft, Situationen zu vermeiden, in denen ein Unternehmen einen formellen Bescheid erhält, aber später Schwierigkeiten hat, die Steuerbefreiung zu nutzen oder das Projekt plangemäß abzurechnen.
Kontaktieren Sie michVorbereitung und Begleitung durch das Verfahren zur Erlangung eines Förderbescheids
Ich begleite das Unternehmen durch den gesamten Prozess der Erlangung eines Förderbescheids: von der ersten Projektanalyse über die Erstellung der Unterlagen bis hin zur Einreichung des Antrags und dem Kontakt mit dem Gebietsverwalter. Ich helfe bei der Vorbereitung des Antrags, des Businessplans, der Investitionsbeschreibung, der Argumentation hinsichtlich der Qualitätskriterien sowie der für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens erforderlichen Dokumente.
In der Praxis erfordert dieser Prozess eine gute Verbindung aus steuerlicher, rechtlicher und unternehmerischer Perspektive. Ein Antrag sollte keine bloße formelle Beschreibung geplanter Ausgaben sein. Er muss klar zeigen, worin die neue Investition besteht, welchen Umfang sie hat, welche Ziele sie verfolgt und warum sie die Fördervoraussetzungen erfüllt. Meine Aufgabe ist es, den Mandanten durch diese Phase strukturiert zu führen: aufzuzeigen, welche Informationen benötigt werden, die Konsequenzen einzelner Erklärungen zu erläutern und sicherzustellen, dass die Dokumentation mit dem tatsächlichen Investitionsplan des Unternehmens übereinstimmt.
Kontaktieren Sie michÄnderung, Aufhebung oder Bereinigung eines Förderbescheids
Investitionsprojekte verlaufen selten genau so, wie beim Stellen des Antrags geplant. Zeitpläne, Budgets, der Umfang der Ausgaben, Technologien, Finanzierungsstrukturen und unternehmerische Bedürfnisse können sich ändern. In solchen Situationen muss beurteilt werden, ob der Förderbescheid noch der Realität entspricht und ob formelle Schritte erforderlich sind.
Ich helfe Unternehmen zu analysieren, ob eine Änderung oder Aufhebung des Bescheids möglich und sinnvoll ist oder ob die Situation auf andere Weise bereinigt werden kann. Ich beurteile die steuerlichen und rechtlichen Folgen geplanter Änderungen, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Beihilfeobergrenze, die Erfüllung der Bescheidvoraussetzungen, die Pflichten gegenüber dem Gebietsverwalter und das Risiko, dass das Recht auf die Steuerbefreiung in Frage gestellt wird. Dies ist besonders wichtig, wenn das Projekt ein Eigenleben entwickelt hat. Es ist besser, frühzeitig zu reagieren und den Bescheid in Einklang mit der Realität zu bringen, als einige Jahre später erklären zu müssen, warum die tatsächliche Investition von der im Antrag beschriebenen abweicht.
Kontaktieren Sie michAbrechnung der staatlichen Beihilfe und laufende Unterstützung nach Erteilung des Bescheids
Mit der Erlangung eines Förderbescheids ist die Arbeit am Projekt nicht beendet. Für viele Unternehmen beginnen die eigentlichen Herausforderungen erst danach: bei der Abrechnung der Steuerbefreiung, der Überwachung der Beihilfeobergrenze, der Qualifizierung von Ausgaben, der Ermittlung des steuerbefreiten Einkommens und der Erfüllung der Meldepflichten.
Ich helfe dabei, diese Phase sicher zu durchlaufen. Ich unterstütze Unternehmen bei der laufenden Beihilfeabrechnung, der Analyse der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung, der Überprüfung der verfügbaren Obergrenze sowie bei der Beurteilung, ob die gewählte Abrechnungsmethode mit dem Bescheid, den Vorschriften und der Behördenpraxis übereinstimmt. Dies ist wichtig, weil Fehler in der Abrechnungsphase häufig erst später zutage treten. Ein Unternehmen kann die Steuerbefreiung mehrere Jahre lang in Anspruch nehmen, und erst bei einer Betriebsprüfung stellt sich heraus, dass das Problem in der Methode der Einkommensallokation, der Kostendokumentation oder der Auslegung der Bescheidvoraussetzungen liegt. Laufende Unterstützung hilft, dieses Risiko zu begrenzen und Entscheidungen auf der Grundlage aktueller Daten statt auf Basis von Intuition zu treffen.
Kontaktieren Sie michPrüfung und Überprüfung der Abrechnungen von Zonenunternehmen
Ich führe Prüfungen und Überprüfungen der Abrechnungen von Unternehmen durch, die Steuerbefreiungen im Rahmen der Sonderwirtschaftszonen oder der Polnischen Investitionszone in Anspruch nehmen. Ich überprüfe, ob die Methode zur Abrechnung der staatlichen Beihilfe, der qualifizierten Kosten sowie des steuerbefreiten und steuerpflichtigen Einkommens korrekt ist und ob die Dokumentation ausreicht, den gewählten Ansatz im Falle einer Betriebsprüfung zu verteidigen.
Eine solche Überprüfung ist besonders nützlich, wenn ein Unternehmen die Förderung bereits seit mehreren Jahren in Anspruch nimmt, sich das Investitionsprojekt verändert hat, neue Bescheide ergangen sind oder die Abrechnungen nach intern entwickelten Praktiken ohne regelmäßige externe Überprüfung geführt wurden. Das Ziel der Prüfung besteht nicht darin, Probleme um ihrer selbst willen aufzuzeigen. Es geht darum, Ordnung in die Situation zu bringen: zu bestätigen, was korrekt ist, Risikobereiche zu identifizieren und aufzuzeigen, was verbessert werden kann, bevor die Behörde nachfragt. Dadurch erhält das Unternehmen mehr Kontrolle über seine Abrechnungen und kann die verfügbare Förderung mit größerer Gelassenheit in Anspruch nehmen.
Kontaktieren Sie michBeurteilung von Ausgaben im Hinblick auf qualifizierte Kosten
Ich helfe zu beurteilen, welche Ausgaben in den Pool der qualifizierten Investitionskosten aufgenommen werden können. Ich analysiere sowohl die Art der Ausgabe selbst als auch ihren Zusammenhang mit dem vom Förderbescheid erfassten Projekt, den Zeitpunkt ihrer Entstehung, die Art der Dokumentation sowie die Übereinstimmung mit den Bescheidvoraussetzungen.
In der Praxis ist dies nicht immer eindeutig. Eine Investition kann sich gegenüber den ursprünglichen Annahmen weiterentwickeln; ein Teil der Ausgaben kann die gemeinsame Infrastruktur, Modernisierungsmaßnahmen, Sachanlagen, die teilweise außerhalb des Projekts genutzt werden, oder Kosten betreffen, die wirtschaftlich notwendig sind, steuerlich jedoch eine vorsichtigere Beurteilung erfordern. In solchen Situationen helfe ich dabei, einen sicheren Ansatz zu etablieren und eine Argumentation vorzubereiten, die nicht nur für die Steuerabteilung verständlich ist, sondern auch für die Finanz-, Investitions- und operativen Zuständigen. Eine korrekt durchgeführte Kostenkategorisierung hat direkten Einfluss auf das verfügbare Fördervolumen — daher lohnt es sich, ihr Aufmerksamkeit zu widmen, bevor die Abrechnungen in den Büchern festgeschrieben werden.
Kontaktieren Sie michVerrechnungspreise im Bereich der Zonengeschäftstätigkeit
Für Unternehmen, die eine Zonenbefreiung oder einen Förderbescheid in Anspruch nehmen, kommt Verrechnungspreisen besondere Bedeutung zu. Es geht nicht nur um die standardmäßige Dokumentation von Transaktionen mit verbundenen Parteien. Entscheidend ist auch die korrekte Trennung des steuerpflichtigen vom steuerbefreiten Einkommen sowie der Nachweis, dass das der geförderten Tätigkeit zugerechnete Ergebnis zu Fremdvergleichskonditionen ermittelt wurde.
Ich helfe dabei, konzerninterne Transaktionen unter dem Gesichtspunkt ihrer Auswirkungen auf die Steuerbefreiung zu analysieren. Dies betrifft u. a. Dienstleistungsentgelte, Lizenzgebühren, Finanzierungskosten, Produktverkäufe, die Allokation gemeinsamer Kosten sowie die Abrechnung zwischen Zonen- und Nicht-Zonen-Tätigkeiten. Dies ist ein Bereich, in dem Risiken leicht übersehen werden. Eine Transaktion kann nach den allgemeinen Verrechnungspreisregeln korrekt sein und gleichzeitig die Höhe des steuerbefreiten Einkommens beeinflussen. Daher sollten Verrechnungspreise im Kontext der Zonengeschäftstätigkeit nicht nur als Dokumentationspflicht betrachtet werden, sondern als Element der Sicherheit der gesamten Beihilfeabrechnung.
Kontaktieren Sie michVerbindliche Auskünfte und Klärung steuerlicher Zweifelsfragen
Im Bereich PSI, Sonderwirtschaftszonen und staatlicher Beihilfen gibt es viele Fragen ohne eindeutige Antwort. Die Vorschriften sind detailliert, aber reale Investitionsprojekte passen selten in modellhafte Beispiele. Das Problem kann qualifizierte Kosten, den Zeitpunkt von Ausgaben, den Umfang des Bescheids, das steuerbefreite Einkommen, die Allokation gemeinsamer Kosten oder die steuerlichen Folgen von Projektänderungen betreffen.
Ich helfe dabei, solche Situationen zu klären und zu beurteilen, ob es sinnvoll ist, eine verbindliche Auskunft zu beantragen. Ich erstelle Anträge, beschreibe den Sachverhalt oder ein künftiges Ereignis und formuliere Fragen und Argumentation so, dass die Behörde ein vollständiges, kohärentes Bild der Angelegenheit erhält. Eine gute verbindliche Auskunft beginnt mit einer guten Problembeschreibung. Es geht nicht nur darum, Vorschriften zu zitieren, sondern den wirtschaftlichen und steuerlichen Mechanismus aufzuzeigen. So kann ein Unternehmen mehr Sicherheit über eine geplante Vorgehensweise gewinnen oder bestehende Zweifel klären, bevor sie im Rahmen einer Betriebsprüfung zum Problem werden.
Kontaktieren Sie michVertretung in Streitigkeiten und im Kontakt mit Behörden
Ich unterstütze Mandanten im Kontakt mit Steuerbehörden, Verwaltern von Sonderwirtschaftszonen und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten. Ich leiste sowohl Unterstützung bei der laufenden Korrespondenz und Erläuterungen als auch in streitigen Situationen, in denen die Behörde die Art der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung, die Beihilfeabrechnung oder die Erfüllung der Bescheidvoraussetzungen in Frage stellt.
In solchen Angelegenheiten kommt es nicht nur auf die Vorbereitung einer fundierten rechtlichen Argumentation an — die Fakten müssen ebenfalls gut strukturiert sein. Es gilt klar darzustellen, wie die Investition tatsächlich verlaufen ist, welche Entscheidungen das Unternehmen getroffen hat, welche Unterlagen die entstandenen Ausgaben belegen und warum die gewählte Abrechnung gerechtfertigt war. Eine steuerliche Auseinandersetzung wird selten allein mit Vorschriften gewonnen. In der Regel gewinnt man sie durch die Verbindung von Recht, Dokumenten, Zahlen und einer gut erzählten Geschichte des Projekts. Ich helfe Mandanten, diesen Prozess ruhig und konsequent zu durchlaufen, sodass ihre Position auf jeder Verfahrensstufe klar, kohärent und verteidigungsfähig ist.
Kontaktieren Sie michSchulungen für Unternehmen und Finanz- und Steuerteams
Ich führe praxisorientierte Schulungen für Unternehmen durch, die Steuerbefreiungen im Rahmen der Sonderwirtschaftszonen und der Polnischen Investitionszone in Anspruch nehmen. Die Schulungen richten sich an Finanz-, Buchhaltungs-, Steuer- und Rechtsteams sowie an Personen, die für Investitionen und Berichterstattung verantwortlich sind.
Auf dem Markt sind allgemeine Schulungen zu SEZ und PSI verfügbar. Sie können eine gute Einführung bieten, beantworten aber häufig nicht die wichtigste Frage des jeweiligen Unternehmens: Wie funktionieren diese Regeln bei uns — bezogen auf unseren konkreten Bescheid, unsere Ausgaben, unsere Buchführung und unsere Organisationsstruktur? Daher bereite ich Schulungen vor, die auf die Situation des Mandanten zugeschnitten sind. Wir arbeiten an realen Problemen: qualifizierte Kosten, Inanspruchnahme der Beihilfeobergrenze, Allokation von steuerbefreitem und steuerpflichtigem Einkommen, Meldepflichten, Dokumentationsanforderungen und Risiken, die bei einer Betriebsprüfung auftreten können. Eine solche Schulung vermittelt nicht nur Wissen, sondern gleicht auch das Verständnis des Themas im gesamten Team an. Dies ist besonders wichtig, wenn verschiedene Personen am Projekt beteiligt sind: Finanzen, Buchhaltung, Investitionen, Controlling und Unternehmensführung. Ein gut geschultes Team erkennt Risiken schneller, dokumentiert Entscheidungen besser und behandelt die Steuerbefreiung seltener als ein rein „steuerliches" Thema.
Kontaktieren Sie michIch arbeite nach Standards, die Unternehmer von den größten Beratungsgesellschaften kennen – gleichzeitig aber in einem direkteren, aufmerksameren und flexibleren Modell.
Ich kommuniziere klar, handle konkret und schaffe keine unnötige Distanz dort, wo das Menschliche zählt – Vertrauen und Sicherheit.
Ein wichtiger Teil meiner Tätigkeit ist außerdem die Arbeit im internationalen Umfeld, einschließlich einer klaren und professionellen Geschäftskommunikation mit Mandanten und Geschäftspartnern – auf Deutsch und Englisch.
Ich biete nicht nur ein hohes fachliches Niveau, sondern auch etwas ebenso Wichtiges: das Gefühl, dass jemand komplexe Themen wirklich unter Kontrolle hat.
Denn bei anspruchsvollen Projekten brauchen Mandanten nicht nur einen Steuerexperten – sie brauchen einen Partner, der komplexe Elemente zu einem logischen Ganzen verbindet und Entscheidungen die richtige Richtung gibt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Stellungnahme zur Anwendung von Präferenzen - wann lohnt es sich, 6 Monate zu warten?
13.05.2026
PSI-Akademie – Folge 1: Kann nicht genutzte staatliche Beihilfe aus einer alten Sonderwirtschaftszonen-Genehmigung noch gerettet werden?
13.05.2026
PSI-Akademie – Folge 2: Welche Vorschriften sind in der Polnischen Investitionszone wirklich maßgeblich?
13.05.2026
Empfehlungen
Weitere Spezialisierungen
Verrechnungspreise
Für wen?
- Unternehmen, die in Konzernstrukturen tätig sind
- Unternehmen, die von einer Prüfung betroffen sind oder einem Streitrisiko ausgesetzt sind
- CFOs, Geschäftsführungen sowie Finanz- und Steuerteams
- Unternehmen, die eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen oder aktualisieren
Quellensteuer und internationale Steuern
Für wen?
- Unternehmen, die Zahlungen an ausländische Unternehmen leisten
- Unternehmen, die in Unternehmensgruppen tätig sind
- Finanzvorstände, Vorstände und Finanz- und Steuerteams
- Ausländische Investoren