In der Praxis handelt es sich bei solchen Transaktionen selten um eine bloße „Auslandsrechnung". Sie können Quellensteuer, Dokumentationspflichten, die Beurteilung der Steueransässigkeit des Vertragspartners, Due-Diligence-Anforderungen, Verrechnungspreise oder die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Erfassung von Kosten und Erträgen in Polen mit sich bringen. Meine Aufgabe ist es, den gesamten Mechanismus zu strukturieren: was das Unternehmen zahlt, an wen, aus welchem Grund, auf welcher steuerlichen Grundlage und wie dies zu dokumentieren ist. Dadurch können Unternehmen ihre internationalen Abrechnungen sicherer gestalten und das Risiko verringern, dass ein Problem erst bei einer Prüfung oder nach einer hohen Auslandszahlung zutage tritt.
Kontaktieren Sie michQuellensteuer und internationale Steuern
Die Quellensteuer ist ein Bereich, in dem ein einziger Fehler kostspielige Folgen nach sich ziehen kann. Dabei geht es nicht nur um den Steuersatz selbst, sondern auch um die ordnungsgemäße Dokumentation, die Risikobewertung und die Vorgehensweise des Unternehmens im internationalen Geschäftsverkehr.
Ich unterstütze Unternehmer dabei, sich sicher im Bereich der Quellensteuer zu bewegen – von der laufenden Abrechnung bis hin zu komplexen Sachverhalten unter Berücksichtigung der Muttergesellschaft, grenzüberschreitender Zahlungen und des Kontakts mit den Behörden. Ich arbeite sowohl mit Unternehmen zusammen, die ihre Verpflichtungen ordnen möchten, als auch mit solchen, die bereits mit einem konkreten Problem oder Rechtsstreit konfrontiert sind.
Im Bereich der Quellensteuer können sich Vorschriften, Behördenpraxis und Rechtsprechung schneller ändern, als es der Wirtschaft lieb ist. Genau deshalb ist hier eine vielschichtige Analyse so wichtig – mich interessiert der gesamte Kontext der Transaktion, der konzerninternen Beziehungen und der steuerlichen Auswirkungen auf beiden Seiten. Dadurch helfe ich Unternehmen, Entscheidungen zu treffen, die nicht nur formal korrekt, sondern vor allem wirtschaftlich voll und ganz gerechtfertigt sind.
Für wen
Unternehmen, die Zahlungen an ausländische Unternehmen leisten
Für Unternehmer, die Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder Vergütungen für immaterielle Dienstleistungen auszahlen und ihre Verpflichtungen im Bereich der Quellensteuer (WHT) korrekt einschätzen möchten.
Unternehmen, die in Unternehmensgruppen tätig sind
Für Unternehmen, die mit der Zentrale, der Muttergesellschaft oder anderen verbundenen Unternehmen abrechnen und einen strukturierten Ansatz für grenzüberschreitende Transaktionen benötigen.
Finanzvorstände, Vorstände und Finanz- und Steuerteams
Für Personen, die für Steuern, Abrechnungen und die steuerliche Sicherheit des Unternehmens verantwortlich sind und wissen möchten, wann Steuern einzubehalten sind, wie Risiken zu bewerten sind und wie die eigene Position zu dokumentieren ist.
Ausländische Investoren
Für Unternehmen, die die polnischen Quellensteuerregeln verstehen möchten und einen Partner benötigen, der die lokalen steuerlichen Gegebenheiten in eine klare Geschäftssprache übersetzen kann - auch auf Deutsch und Englisch.
Dienstleistungen
Abrechnung und Dokumentation grenzüberschreitender Transaktionen
Ich unterstütze Unternehmen bei der korrekten Abrechnung und Dokumentation von Transaktionen mit ausländischen Einheiten. Ich analysiere die steuerlichen Folgen grenzüberschreitender Zahlungen unter Berücksichtigung polnischer Vorschriften, Doppelbesteuerungsabkommen, EU-Regelungen und OECD-Standards.
Beurteilung der Quellensteuerverbindlichkeiten
Ich prüfe, ob eine bestimmte Zahlung an einen ausländischen Vertragspartner eine Pflicht zum Einbehalt von Quellensteuer in Polen auslöst. Die Analyse umfasst vor allem den Charakter der Zahlung, das Ansässigkeitsland des Empfängers, den Inhalt des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens, verfügbare Präferenzen sowie die Pflichten der polnischen Gesellschaft als Einbehaltspflichtiger.
Dies ist von Bedeutung, da die Quellensteuer (WHT) nicht nur bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren anfallen kann. Im polnischen Kontext besteht das Risiko auch bei vielen immateriellen Dienstleistungen, wie etwa Beratungs-, Management-, Werbe-, Rechts- und Datenverarbeitungsleistungen sowie Garantien und Bürgschaften. Ich helfe festzustellen, ob die Steuer einzubehalten ist, ob eine Befreiung oder ein ermäßigter Steuersatz angewendet werden kann, welche Unterlagen erforderlich sind und wer im Unternehmen die Entscheidung treffen sollte. Ziel ist es, dass Auslandszahlungen nicht intuitiv, sondern auf der Grundlage einer konkreten Analyse und verteidigungsfähiger Dokumente beurteilt werden.
Kontaktieren Sie michPrüfung der Anwendbarkeit von Steuerpräferenzen
Ich analysiere, ob ein Unternehmen eine Befreiung, einen ermäßigten Quellensteuersatz oder eine andere Lösung auf der Grundlage innerstaatlicher Vorschriften, EU-Richtlinien oder Doppelbesteuerungsabkommen anwenden kann. Ich prüfe nicht nur, ob die Präferenz „auf dem Papier" besteht, sondern auch, ob sie in der konkreten Situation sicher angewendet werden kann.
In der Praxis reicht der bloße Besitz einer Ansässigkeitsbescheinigung häufig nicht aus. Es müssen der Status des Empfängers, der Charakter der Zahlung, die Bedingungen des Staatsvertrags, die Anforderungen an den wirtschaftlichen Eigentümer, der Grad der Verflechtung, der Schwellenwert von 2 Mio. PLN sowie etwaige Pflichten im Zusammenhang mit dem Pay-and-Refund-Mechanismus beurteilt werden. Ich helfe dabei, diese Voraussetzungen in eine praktische Entscheidung umzusetzen: Steuer einbehalten, Präferenz anwenden, eine Meinung einholen, eine Erklärung abgeben oder zunächst die Dokumentation vervollständigen. Das Unternehmen weiß dadurch, welche Optionen es hat und welche Risiken mit jeder einzelnen verbunden sind.
Kontaktieren Sie michPrüfung des steuerlichen Ansässigkeitsstatus und des wirtschaftlichen Eigentums
Ich helfe zu beurteilen, ob der ausländische Zahlungsempfänger die Voraussetzungen für die Anwendung von WHT-Präferenzen erfüllt — insbesondere, ob er über die erforderliche Steueransässigkeit verfügt und ob er als wirtschaftlicher Eigentümer der Forderung anerkannt werden kann.
Dies ist einer der wichtigsten Bereiche des modernen WHT. Steuerbehörden beschränken sich nicht mehr darauf zu fragen, wer die Rechnung ausgestellt hat oder wer im Vertrag aufgeführt ist. Sie prüfen zunehmend, ob der Empfänger tatsächlich von der Zahlung profitiert, ob er frei darüber verfügen kann, ob er sie weiterleitet und ob er eine der Unternehmensgruppe angemessene, tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Ich unterstütze Unternehmen bei der Zusammenstellung und Bewertung von Unterlagen über den Vertragspartner: Ansässigkeitsbescheinigungen, Erklärungen, Informationen zur Eigentümerstruktur, Funktionen, Vermögenswerte, Risiken und Finanzströme. Ziel ist es festzustellen, ob die Anwendung einer Präferenz eine reale Grundlage hat und nicht ausschließlich auf formalen Dokumenten beruht.
Kontaktieren Sie michBeurteilung der Sorgfaltspflicht des Einbehaltspflichtigen
Ich unterstütze Unternehmen dabei festzustellen, wie die Sorgfaltspflicht bei Auslandszahlungen in der Praxis erfüllt werden kann. Ich helfe zu bestimmen, welche Unterlagen gesammelt werden müssen, welche Fragen dem Vertragspartner oder der Muttergesellschaft gestellt werden sollten, wie das Risiko einzuschätzen ist und wie die Entscheidung über das Einbehalten oder Nichteinbehalten der Quellensteuer zu dokumentieren ist.
Sorgfaltspflicht bedeutet nicht, ein umfangreiches Archiv „auf Vorrat" anzulegen. Es geht um einen vernünftigen und verhältnismäßigen Prozess. Die Überprüfung einer einmaligen Dienstleistungszahlung sieht anders aus als die Ausschüttung einer mehrere Millionen umfassenden Dividende, von Zinsen auf ein Konzerndarlehen oder von Lizenzgebühren an eine IP-Gesellschaft. Ich helfe dabei, einen Ansatz zu entwickeln, der auf den Geschäftsumfang und das Risikoprofil abgestimmt ist. In der Praxis bedeutet dies: Unterlagen prüfen, sogenannte Red Flags identifizieren, Entscheidungsvermerke erstellen und die Verantwortlichkeiten im Unternehmen klären. Eine gut dokumentierte Sorgfaltspflicht ist von zentraler Bedeutung, wenn eine Behörde einige Jahre später fragt, warum das Unternehmen eine Präferenz angewendet hat.
Kontaktieren Sie michVorbereitung von Anträgen auf Meinungen und Steuererstattungen
Ich erstelle Anträge auf Meinungen zur Anwendung von Präferenzen sowie Anträge auf Erstattung von Quellensteuer. Ich helfe zu beurteilen, welcher Weg in der jeweiligen Situation der richtige ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Sachverhalt kohärent, vollständig und für die Behörde verständlich dargestellt werden kann.
Eine Meinung zur Anwendung von Präferenzen kann eine gute Lösung bei wiederkehrenden Zahlungen sein, wie etwa Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren. Sie ermöglicht es, das Risiko zu verringern, das mit der jeweils erneuten Entscheidung des Einbehaltspflichtigen verbunden ist — insbesondere wenn die Beträge erheblich sind und die Struktur einer genaueren Beschreibung bedarf. Ein WHT-Erstattungsantrag ist hingegen erforderlich, wenn die Steuer bereits einbehalten wurde und der Steuerpflichtige oder Einbehaltspflichtige den Betrag zurückfordern möchte, der gemäß den Vorschriften die Zahlung letztlich nicht belasten sollte. In solchen Fällen kommt es nicht nur auf die rechtliche Argumentation an, sondern auch auf die Unterlagen: Ansässigkeitsbescheinigungen, Verträge, Überweisungsbelege, Strukturbeschreibung, Status des wirtschaftlichen Eigentümers und Art der Besteuerung der Forderung. Ich helfe dabei, den Antrag so vorzubereiten, dass die Behörde ein vollständiges Bild des Falls erhält und der Mandant weiß, welche Fragen im Laufe des Verfahrens aufkommen können.
Kontaktieren Sie michErstellung interner WHT-Verfahren
Ich helfe Unternehmen dabei, interne Verfahren zur Quellensteuer zu erstellen und zu strukturieren. Ein solches Verfahren legt fest, wie Auslandszahlungen identifiziert werden, wer für ihre Einordnung verantwortlich ist, welche Unterlagen zu sammeln sind, wann der Status des wirtschaftlichen Eigentümers zu analysieren ist, wie der Schwellenwert von 2 Mio. PLN zu berechnen ist und wann eine Meinung, eine WH-OSC-Erklärung oder der Steuereinbehalt in Betracht gezogen werden sollte.
Ein gutes WHT-Verfahren sollte kein Dokument sein, das ausschließlich „für die Schublade" verfasst wird. Es sollte auf die realen Fragen eingehen, die in der Buchhaltung, im Finanzbereich, in der Steuerabteilung und im Vorstand vor der Ausführung einer Auslandszahlung entstehen. Ich unterstütze Unternehmen bei der Entwicklung von Grundsätzen, die praktisch und täglich anwendbar sind. Ziel ist es, dass der Prozess nicht von einer einzelnen Person oder dem Gedächtnis des Teams abhängt, sondern wiederholbar, dokumentiert und auf den Geschäftsumfang abgestimmt ist. Ein solches Verfahren trägt dazu bei, das Fehlerrisiko zu verringern, und zeigt im Falle einer Prüfung, dass das Unternehmen WHT systematisch behandelt.
Kontaktieren Sie michBeratung bei konzerninternen Zahlungen
Ich analysiere die steuerlichen Folgen von Zahlungen zwischen verbundenen Parteien, insbesondere von Lizenzgebühren, Know-how-Vergütungen, Supportleistungen, Management Fees, IT-Dienstleistungen, konzerninterner Finanzierung, Cash-Pooling, Garantien und sonstigen Abrechnungen innerhalb von Unternehmensgruppen.
Dies ist ein Bereich, in dem Steuern, Rechnungslegung, Verrechnungspreise und Geschäftsbetrieb sehr eng miteinander verknüpft sind. Eine Zahlung kann wirtschaftlich gerechtfertigt und aus Verrechnungspreissicht korrekt sein und zugleich eine gesonderte WHT-Analyse erfordern. Sie kann auch als Dienstleistung bezeichnet sein, aber Elemente einer Lizenz, einer Datenverarbeitung oder einer Leistung enthalten, die den in den polnischen Vorschriften aufgeführten Leistungen ähnelt. Ich helfe dabei, solche Abrechnungen zu strukturieren: den Charakter der Zahlung festzustellen, die Anwendbarkeit von Präferenzen zu prüfen, die Dokumentation zu bewerten und aufzuzeigen, wo Risiken bestehen. Dadurch kann das Unternehmen konzerninterne Zahlungen besser steuern und vermeiden, dass das WHT-Thema erst beim Überweisungsvorgang oder bei einer Prüfung auftaucht.
Kontaktieren Sie michVertretung in Steuer- und Gerichtsverfahren zum Thema WHT
Ich vertrete Mandanten in Angelegenheiten zur Quellensteuer, insbesondere wenn eine Behörde das Recht auf eine Befreiung, einen ermäßigten Steuersatz, den Status des wirtschaftlichen Eigentümers, die Erfüllung der Sorgfaltspflicht oder die Korrektheit der Abrechnung einer Auslandszahlung in Frage stellt.
In solchen Verfahren ist es entscheidend, die rechtliche Argumentation mit den Tatsachen zu verbinden. Es muss nicht nur dargelegt werden, was sich aus den Vorschriften und dem Doppelbesteuerungsabkommen ergibt, sondern auch, wie die Transaktion tatsächlich funktioniert hat: wer der Zahlungsempfänger war, welche Funktionen er ausgeübt hat, ob er über Substanz verfügte, was mit der Forderung geschehen ist und welche Unterlagen der Einbehaltspflichtige im Moment der Entscheidungsfindung besaß. Ich unterstütze Mandanten in der Phase der Vorprüfung, der Betriebsprüfung, des Steuerverfahrens sowie der Verfahren vor Verwaltungsgerichten. Ich helfe dabei, Unterlagen zu ordnen, Antworten auf Aufforderungen vorzubereiten, eine Position zu formulieren und das Verfahren konsistent zu führen. In WHT-Streitigkeiten reicht es häufig nicht aus, sich auf eine Vorschrift zu berufen. Der gesamte Zahlungsmechanismus muss klar dargestellt und nachgewiesen werden.
Kontaktieren Sie michIch arbeite nach Standards, die Unternehmer von den größten Beratungsgesellschaften kennen – gleichzeitig aber in einem direkteren, aufmerksameren und flexibleren Modell.
Ich kommuniziere klar, handle konkret und schaffe keine unnötige Distanz dort, wo das Menschliche zählt – Vertrauen und Sicherheit.
Ein wichtiger Teil meiner Tätigkeit ist außerdem die Arbeit im internationalen Umfeld, einschließlich einer klaren und professionellen Geschäftskommunikation mit Mandanten und Geschäftspartnern – auf Deutsch und Englisch.
Ich biete nicht nur ein hohes fachliches Niveau, sondern auch etwas ebenso Wichtiges: das Gefühl, dass jemand komplexe Themen wirklich unter Kontrolle hat.
Denn bei anspruchsvollen Projekten brauchen Mandanten nicht nur einen Steuerexperten – sie brauchen einen Partner, der komplexe Elemente zu einem logischen Ganzen verbindet und Entscheidungen die richtige Richtung gibt.
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