Kann der Bau eines Lagers oder Logistikzentrums für den Eigenbedarf Gegenstand einer eigenständigen neuen Investition im Rahmen der Polnischen Investitionszone sein?
11.05.2026
In Gesprächen über die Polnische Investitionszone taucht immer wieder eine Frage auf, die auf den ersten Blick recht technisch erscheinen mag, in der Praxis jedoch eine sehr konkrete unternehmerische Bedeutung hat: Kann der Bau eines Lagers oder Logistikzentrums für den Eigenbedarf Gegenstand einer eigenständigen neuen Investition im Rahmen der Polnischen Investitionszone sein?
Meiner Auffassung nach lautet die Antwort grundsätzlich: Ja.
Die Unsicherheit, die in diesem Zusammenhang häufig entsteht, rührt in der Regel daher, dass eine solche Investition keine eigenständigen Erlöse generiert. Ein für den Eigenbedarf errichtetes Lager erbringt keine Leistungen gegenüber externen Kunden, stellt keine eigenständige Einnahmequelle dar und „verdient“ nicht direkt. Für viele Unternehmer scheint gerade dieser Umstand entscheidend zu sein.
Meiner Einschätzung nach liegt der eigentliche Kern des Problems jedoch woanders.
Das Fehlen eigenständiger Erlöse schließt die Förderfähigkeit nicht aus
Die Tatsache, dass ein Lager oder Logistikzentrum für die eigene Geschäftstätigkeit gebaut wird, sollte für sich genommen nicht zu dem Schluss führen, dass die Investition nicht von der Polnischen Investitionszone gefördert werden kann.
In der unternehmerischen Praxis erfüllen solche Einrichtungen sehr häufig eine Schlüsselfunktion. Sie sind es, die es dem Unternehmen ermöglichen, größere Warenmengen aufzunehmen, Lagerbestände zu erhöhen, die Kommissionierung zu optimieren, die Auftragsabwicklung zu beschleunigen, das Supply-Chain-Management zu verbessern und den Vertrieb auszuweiten. Mit anderen Worten: Sie generieren keine Erlöse im engeren Sinne, steigern jedoch die Fähigkeit des Unternehmers, seine Tätigkeit auszuüben und weiterzuentwickeln.
Und genau das ist aus Sicht der Polnischen Investitionszone von grundlegender Bedeutung.
Unterstützende Tätigkeiten können ebenfalls gefördert werden
In den Erläuterungen des Finanzministers wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine neue Investition zur Steigerung der Produktions- oder Dienstleistungskapazität eines Unternehmens nicht nur die eigentliche Produktion oder Dienstleistungserbringung betreffen kann, sondern auch Tätigkeiten, die diese Prozesse unterstützen.
Dies ist ein wichtiger Auslegungshinweis, da er die Realitäten des Wirtschaftslebens treffend widerspiegelt. Wachstum beginnt nicht immer mit einer neuen Produktionslinie oder einer unmittelbaren Erweiterung des Angebots. Häufig ist es gerade der Ausbau der operativen Infrastruktur, der die Voraussetzung dafür schafft.
Die Erläuterungen bringen dies sehr präzise zum Ausdruck:
„Für den Fall, dass eine neue Investition nicht selbständig Erlöse generiert, aber einen unmittelbaren Einfluss auf die Steigerung der Produktionskapazität hat (z. B. Bau von Lagern zur Lagerung von Produkten), was Voraussetzung für die Anerkennung als neue Investition ist, sollte der Ertrag aus dieser neuen Investition gemäß Art. 17 Abs. 6a und 6b des Körperschaftsteuergesetzes aus den Erträgen des Steuerpflichtigen ausgegliedert werden.“
Diese Passage verdeutlicht die Logik der gesamten Fragestellung. Würde man die Frage ausschließlich darauf reduzieren, ob die Investition selbst Erlöse generiert, käme man zu einer übermäßig vereinfachenden Schlussfolgerung. Bei Lagern und Logistikzentren ist die entscheidende Frage, ob die Investition die Leistungsfähigkeit des Unternehmers tatsächlich steigert.
Was bedeutet das in der Praxis?
In der Praxis empfiehlt es sich, dieses Problem anhand von fünf einfachen Gesichtspunkten zu betrachten.
Erstens muss ein für den Eigenbedarf errichtetes Lager oder Logistikzentrum keine eigenständigen Erlöse generieren. Dies ist eine völlig normale Situation und sollte als solche keinerlei Einwände hervorrufen.
Zweitens schließt das Fehlen eigenständiger Erlöse die Förderung der Investition im Rahmen der Polnischen Investitionszone nicht aus. Projekte dieser Art fallen nicht allein deshalb von vornherein aus dem Förderrahmen heraus, weil sie eine interne Funktion erfüllen.
Drittens lassen die Erläuterungen Investitionen zu, die die Kerntätigkeit unterstützen, auch wenn sie keine eigenständigen Erlöse erzielen. Dies ist bedeutsam, da es zeigt, dass das Fördersystem die tatsächlichen Funktionsmechanismen des Unternehmens berücksichtigen sollte — und nicht nur klassische Modelle „erlösgenerierender Investitionen“.
Viertens ist das maßgebliche Kriterium die tatsächliche Auswirkung der Investition auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmers. Es muss nachgewiesen werden, dass das neue Lager oder Logistikzentrum kein bloßes passives Infrastrukturobjekt ist, sondern ein Element, das die operative, dienstleistungsbezogene oder distributive Kapazität des Unternehmers real steigert.
Fünftens wird der steuerfreie Ertrag nicht auf der Ebene des Lagers selbst ermittelt, sondern durch die sachgerechte Zuordnung eines Teils der Erträge aus der Kerntätigkeit zur neuen Investition. Dies folgt daraus, dass eine unterstützende Investition nicht immer als eigenständige Einnahmequelle fungiert, aber unmittelbar mit den Erträgen des Unternehmens als Ganzes verbunden sein kann.
Warum dieser Ansatz richtig ist
Meiner Einschätzung nach ist er nicht nur mit den Erläuterungen vereinbar, sondern auch mit dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Polnischen Investitionszone.
In vielen Unternehmen ist der Bau eines Lagers oder Logistikzentrums keine Randerscheinung, sondern eine Voraussetzung für weiteres Wachstum. Ohne eine solche Investition wäre das Unternehmen nicht in der Lage, seinen Betrieb zu skalieren, größere Warenmengen aufzunehmen, diese effizient abzuwickeln oder sein Vertriebsnetz auszubauen. Vor diesem Hintergrund wäre es künstlich zu verlangen, dass jede im Rahmen der Polnischen Investitionszone geförderte Investition für sich genommen einen eigenständigen Erlösstrom generieren muss.
Überzeugender ist die Frage, ob die neue Investition die Leistungsfähigkeit des Unternehmers tatsächlich steigert und ob dies auf sachgerechte Weise nachgewiesen werden kann.
Bestätigung in der Auslegungspraxis der Finanzbehörden
Dieser Ansatz findet sich auch in der Auslegungspraxis der Finanzbehörden. In einer Einzelauskunft vom 17. Mai 2022 akzeptierte der Direktor der Nationalen Steuerinformationsbehörde (KIS) den Standpunkt, dass der Bau eines Distributionszentrums eine neue Investition darstellen kann und dass die Steuerbefreiung nicht für die gesamten Erträge der Gesellschaft gilt, sondern nur für jenen Anteil, der – nach Maßgabe der anzuwendenden Allokationsmethodik – dieser Investition zugerechnet werden kann.
Dies ist eine bedeutsame Bestätigung, da sie zeigt, dass bei Logistikinvestitionen das Schwergewicht nicht auf der eigenständigen Erlösgenerierung durch das Objekt liegen sollte, sondern auf dessen Funktion innerhalb der betrieblichen Struktur des Unternehmers sowie auf der ordnungsgemäßen Ermittlung des steuerfreien Ertrags.
Fazit
Meiner Auffassung nach kann der Bau eines Lagers oder Logistikzentrums für den Eigenbedarf Gegenstand einer eigenständigen neuen Investition im Rahmen der Polnischen Investitionszone sein.
Nicht deshalb, weil eine solche Investition für sich genommen „Gewinne erwirtschaftet“, sondern weil sie eine unterstützende Tätigkeit darstellen kann, die die operative oder dienstleistungsbezogene Kapazität des Unternehmers real steigert. In einem solchen Fall schließt das Fehlen eigenständiger Erlöse das Projekt nicht aus. Entscheidend ist vielmehr, die Funktion der Investition sachgerecht darzustellen und den steuerfreien Ertrag durch die Zuordnung eines Teils der Erträge aus der Kerntätigkeit zur neuen Investition korrekt zu ermitteln.
Und das ist meiner Auffassung nach der wichtigste praktische Schluss aus Projekten dieser Art: Im Kontext der Polnischen Investitionszone entscheidet nicht immer die Frage, ob die Investition selbst Umsatz generiert. Häufig ist die entscheidendere Frage, ob der Unternehmer ohne diese Investition überhaupt in der Lage wäre, seine Tätigkeit zu skalieren.
11.05.2026
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